Informationen zur Barrierefreiheit
Diese Informationen beschreiben die Dienstleistung und ihre barrierefreie Gestaltung nach Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 2 und Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
1. Anbieter und Dienstleistung
Deep Nodes AI IT Solutions UG (haftungsbeschränkt), Mittertorstraße 9, 84048 Mainburg, bietet MEPAS als Webanwendung und installierbare PWA an. MEPAS ermöglicht die Suche nach teilnehmenden Fahrschulen, die Anfrage eines Beratungstermins sowie nach Anmeldung die Verwaltung von Konten, Ausbildungsdaten, Fahrstunden, Verfügbarkeiten, Planungsvorschlägen und Mitteilungen.
2. Nutzung der Dienstleistung
Öffentliche Seiten und die Fahrschulsuche sind ohne Anmeldung nutzbar. Für persönliche Ausbildungsdaten ist ein Konto erforderlich. Formulare führen mit Beschriftungen, Hinweisen und Fehlermeldungen durch die Eingabe. Die Hauptnavigation bleibt am unteren Bildschirmrand erreichbar. Dokumentdialoge lassen sich mit Tastatur und Touch bedienen. Standort und Push Mitteilungen sind freiwillig. Adressen können alternativ manuell eingegeben und kopiert werden.
3. Erfüllung der Anforderungen
MEPAS richtet sich an den Grundsätzen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust aus. Als technisches Mindestziel gelten WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA und die anwendbaren Anforderungen der EN 301 549. Dazu gehören:
- semantische Überschriften, Hauptbereiche und ein Sprunglink zum Inhalt
- Bedienung mit Tastatur, Touch und üblichen assistiven Technologien
- sichtbare Fokuszustände und verständliche Namen für Bedienelemente
- Statusmeldungen, Fehlerhinweise und Bestätigungen, die nicht nur durch Farbe vermittelt werden
- ausreichende Kontraste, skalierbare Inhalte und große mobile Bedienflächen
- Unterstützung der Geräteeinstellung für reduzierte Bewegung
- Textalternativen für funktionale Symbole und Bilder
- konsistente Navigation und verständliche deutsche Texte
4. Hilfe und Barriere melden
Wenn eine Funktion nicht zugänglich ist oder Informationen in einem anderen barrierefreien Format benötigt werden, schreiben Sie an kontakt@dna-it-solutions.de. Nennen Sie möglichst die betroffene Seite, das verwendete Gerät und die wahrgenommene Barriere. Wir bestätigen den Eingang und prüfen eine zugängliche Lösung.
5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Magdeburg. Dort können Verbraucher Informationen erhalten und Barrieren einer vom BFSG erfassten Dienstleistung melden.
Rechtsgrundlagen: Anlage 3 BFSG und Paragraf 19 BFSGV.