Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Anwendungsbereich
Anbieter von MEPAS ist die Deep Nodes AI IT Solutions UG (haftungsbeschränkt), Mittertorstraße 9, 84048 Mainburg, nachfolgend MEPAS. Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch Fahrschulen, Fahrlehrende, Fahrschüler und Personen, die einen Beratungstermin anfragen. Ergänzende Vereinbarungen zwischen MEPAS und einer Fahrschule gehen für deren Vertragsverhältnis vor.
2. Verhältnis zur Fahrschule
MEPAS ist eine Plattform für Planung und Kommunikation. Der Ausbildungsvertrag, Preise, Unterricht, Prüfungsanmeldung, Stornierungsfolgen und die verkehrsrechtliche Verantwortung richten sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler. Ein MEPAS Konto und die Buchung eines Beratungstermins schließen keinen kostenpflichtigen Ausbildungsvertrag mit MEPAS. Verbraucherinformationen und ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht für den Ausbildungsvertrag stellt die jeweilige Fahrschule bereit.
3. Leistungsumfang
MEPAS unterstützt Kontoverwaltung, Verfügbarkeiten, Terminplanung, Ausbildungsübersichten, Wegeoptimierung und Mitteilungen. Der lokale Planungsassistent erzeugt Vorschläge. Er ersetzt keine fachliche, arbeitsorganisatorische, vertragliche oder sicherheitsbezogene Entscheidung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem freigeschalteten Konto und der Vereinbarung mit der Fahrschule.
4. Konto, Vertragsschluss und Dokumentation
Ein Konto wird durch MEPAS oder eine berechtigte Fahrschule eingerichtet oder nach einer QR Anmeldung freigegeben. Eine Fahrschule kann das kostenpflichtige MEPAS Abonnement selbst registrieren. Vor Vertragsschluss werden Preis, Laufzeit, Vertragsunterlagen und Eingaben zur Prüfung angezeigt. Der Fahrschulvertrag entsteht erst mit Eingabe des an die verantwortliche Person gesendeten E-Mail-Codes und Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig beschrifteten Schaltfläche. MEPAS speichert Zeitpunkt, Dokumentversionen und Vertragsnachweis. Neue wesentliche Fassungen werden vor dem weiteren Zugriff erneut vorgelegt. Minderjährige handeln, soweit rechtlich erforderlich, mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung.
5. Pflichten der Nutzenden
Zugänge sind persönlich und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Kontaktdaten, Verfügbarkeiten, Ausbildungsstand, Abholort und Zielort sind richtig und aktuell zu halten. Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, Manipulation, automatisierte Überlastung, die Umgehung von Rollen oder Sicherheitsmaßnahmen sowie der Zugriff auf fremde Daten. Sicherheitsvorfälle und fehlerhafte Zuordnungen sind MEPAS oder der Fahrschule unverzüglich mitzuteilen.
6. Termine und Mitteilungen
Planungsvorschläge sind als vorläufig gekennzeichnet und können geändert werden. Erst als final geplant gekennzeichnete Termine sind durch die Fahrschule freigegeben. Eine zusätzliche Antwort des Fahrschülers kann erforderlich sein. Die Bestätigung oder Ablehnung einer Abholung durch Fahrlehrende ändert die geplante Zeit nicht. Bei Planung, Finalisierung, Verschiebung oder Absage erhalten der betroffene Fahrschüler und die zugewiesene fahrlehrende Person eine notwendige App Nachricht und eine E Mail. Zusätzliche Push Mitteilungen bleiben freiwillig. Maßgeblich bleibt der aktuelle Terminstatus in MEPAS und die Vereinbarung mit der Fahrschule.
7. Lokaler Planungsassistent
Der Planungsassistent verarbeitet hinterlegte Regeln und Planungsdaten ohne KI API eines öffentlichen Drittanbieters. Die Fahrschule kann die lokale MEPAS Server-KI oder eine eigene, selbst kontrollierte KI über einen freigegebenen MCP-Endpunkt wählen. Berechtigte Personen können Vorschläge prüfen, ändern, finalisieren oder verwerfen. Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung statt. Funktionsweise, Beispiele und Grenzen stehen unter KI Transparenz.
8. Standort und Navigation
MEPAS berechnet Straßenrouten und Fahrdauern auf Basis des jeweils verfügbaren OpenStreetMap Datenstands. MEPAS ist kein Navigationsdienst und berücksichtigt keine aktuelle Verkehrslage. Standortfunktionen werden nur nach einer bewussten Gerätefreigabe verwendet. Fahrlehrende und Fahrschüler müssen Verkehrslage, Verkehrsregeln und sichere Bedienung selbst beachten. Während der Fahrt darf MEPAS nur entsprechend den gesetzlichen Regeln und ohne Ablenkung bedient werden.
9. Verfügbarkeit, Änderungen und Sperrung
MEPAS bemüht sich um einen sicheren und stabilen Betrieb. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und technische Störungen können den Zugriff zeitweise einschränken. Funktionen dürfen angepasst werden, wenn der Vertragszweck erhalten bleibt und berechtigte Interessen der Nutzenden berücksichtigt werden. Konten dürfen bei konkreten Sicherheitsrisiken oder erheblichen Verstößen vorübergehend gesperrt werden. Die betroffene Person wird informiert, soweit dem keine Sicherheitsgründe oder gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
10. Haftung
MEPAS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen weiteren gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. MEPAS haftet nicht für fachliche Entscheidungen der Fahrschule oder für fehlerhafte Daten, die Nutzende oder die Fahrschule eingeben, soweit MEPAS kein eigenes Verschulden trifft.
11. Datenschutz und Rechte an Inhalten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutzerklärung beschrieben. Nutzende räumen MEPAS an eingegebenen Inhalten die für Betrieb, Sicherung und vertragsgemäße Anzeige technisch erforderlichen Nutzungsrechte für die Dauer des jeweiligen Zwecks ein. Rechte an der Software, Gestaltung und eigenen Inhalten von MEPAS verbleiben bei MEPAS oder den jeweiligen Rechteinhabern.
12. Laufzeit und Beendigung
Die Kontonutzung läuft bis zur Beendigung der zugrunde liegenden Berechtigung. Angemeldete Nutzende können ihr Konto im Profil selbst löschen. Zum Schutz vor Fehlbedienung sind das aktuelle Passwort, der ausgeschriebene Bestätigungstext und eine abschließende zweite Bestätigung erforderlich. Die Löschung beendet alle Sitzungen, entfernt Push Ziele und anonymisiert direkt zuordenbare Profildaten. Gesetzlich erforderliche Vertrags-, Rechnungs- und Ausbildungsnachweise bleiben zweckgebunden gesperrt erhalten. Die Fahrschule kann Zugänge deaktivieren, wenn das Ausbildungsverhältnis endet. Für das selbst registrierte MEPAS Abonnement gelten der bei Abschluss ausgewiesene Preis, die gewählte Mindestlaufzeit von einem oder zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende. Bei zwölf Monaten wird der ausgewiesene Laufzeitrabatt monatlich berücksichtigt. Einzelheiten regelt der bestätigte Fahrschulvertrag. Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
13. Verbraucherstreitbeilegung
MEPAS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ein Gerichtsstand gilt nur, wenn und soweit er gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.