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Stand 29. September 2026, Version 2026-09-29-1

MEPAS Vertrag für Fahrschulen

1. Vertragspartner und geschäftlicher Zweck

Anbieter ist die Deep Nodes AI IT Solutions UG (haftungsbeschränkt), Mittertorstraße 9, 84048 Mainburg. Vertragspartner ist die bei der Registrierung bezeichnete Fahrschule. Die registrierende Person bestätigt, für die Fahrschule zu handeln und zum Vertragsschluss berechtigt zu sein. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und wird für den Geschäftsbetrieb der Fahrschule abgeschlossen.

2. Leistung

MEPAS stellt die Plattform für Kontoverwaltung, Verfügbarkeiten, Ausbildungsübersichten, Terminplanung, Kommunikation, lokale KI Unterstützung und Straßenroutenplanung bereit. Die MEPAS Server-KI wird lokal über Ollama mit dem Open-Source-Modell qwen3:14b betrieben und erhält nur anonymisierte Planungskennzahlen. Sie darf keine Termine finalisieren. Planungsergebnisse sind Vorschläge und werden durch eine verantwortliche Person geprüft. Notwendige Planungsnachrichten werden im App Postfach und per E Mail an die Beteiligten zugestellt. Zusätzliche Push Mitteilungen bleiben freiwillig. Alle im Konto verfügbaren MEPAS Leistungen sind im Abonnement enthalten.

3. Preis und Abrechnung

Der monatliche Grundpreis beträgt 50,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, damit 59,50 Euro brutto. Enthalten sind bis zu drei aktive Fahrlehrende und bis zu 200 aktive Fahrschüler:innen. Ab der vierten aktiven fahrlehrenden Person werden jeweils 5,00 Euro brutto im Monat berechnet. Je angefangene weitere 25 aktive Fahrschüler:innen über 200 werden 5,00 Euro brutto im Monat berechnet. Maßgeblich ist der für den jeweiligen Monat gespeicherte aktive Bestand. Bei einer gewählten Mindestlaufzeit von zwölf Monaten werden 5 Prozent Rabatt auf den monatlichen Gesamtpreis abgezogen. Rechnungen werden immer monatlich an die bestätigte Rechnungs-E-Mail-Adresse gesendet und sind bis zum in der Rechnung genannten Datum fällig.

4. Beginn, Laufzeit und Kündigung

Die kostenlose Testphase dauert einen Kalendermonat ab dem erfolgreichen Versand der Registrierungsbestätigung. Nach Ablauf kann sie einmalig gegen konkrete Rückmeldung kostenlos um 14 Tage verlängert werden. Das reguläre Ende liegt im Folgemonat am entsprechenden Kalendertag zur gleichen Ortszeit in Europe/Berlin, bei fehlendem Kalendertag am letzten Tag dieses Monats. Sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Der kostenpflichtige Vertrag beginnt erst nach Testende mit der ausdrücklichen Annahme der Vertragsunterlagen, der persönlichen Namensbestätigung und der Aktion „Vertrag zahlungspflichtig abschließen“. Die Mindestlaufzeit beträgt nach gewähltem Modell einen oder zwölf Monate ab Aktivierung. Nach der ersten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen Monat, auch beim Modell mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit, wenn nicht mit 14 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird. Im Profil führt „Vertrag kündigen“ unmittelbar zur Bestätigung der Kündigung. Ein Grund oder ein Anruf ist nicht erforderlich. Der Eingang und das Vertragsende werden auf dem Bildschirm und per E-Mail bestätigt. Alternativ ist eine Kündigung in Textform an kontakt@dna-it-solutions.de möglich. Der kostenlose Test kann jederzeit ohne Kosten beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5. Vertragsunterlagen und elektronische Erklärung

Vor Abgabe können sämtliche Eingaben geprüft und berichtigt werden. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. MEPAS speichert Vertragsversion, Dokument-Hash, Preisregeln, bestätigte Unternehmensdaten, Signaturname, Zeitpunkt und einen manipulationssensitiven Nachweis. Die registrierende Person erhält eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail. Die Namenseingabe im angemeldeten, zuvor per E-Mail bestätigten Konto und die ausdrückliche Vertragsannahme bilden eine einfache elektronische Signatur. Sie werden nicht als qualifizierte elektronische Signatur ausgegeben.

6. Weitere Vertragsbestandteile

Bestandteile sind diese Vereinbarung, die AGB in der bestätigten Version und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Datenschutzinformationen beschreiben die Verarbeitung beim Vertragsschluss. Bei Widersprüchen geht diese Fahrschulvereinbarung den allgemeinen Regelungen vor.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Änderungen und Ergänzungen können in Textform vereinbart werden.